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Leasingvertrag

Alles wissenswertes zu einem Leasingvertrag:

 

  • Der Leasingvertrag
    Generell unterscheidet man zwischen Vollamortisations-Verträgen und Teilamortisations-Verträgen.

    Bei Vollamortisations-Verträgen decken die Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während einer unkündbaren Grundmietzeit zu entrichten hat, die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten der Leasingfirma für den Leasinggegenstand, die Zinsen, alle sonstigen Nebenkosten sowie dessen Gewinnspanne.

    Bei Teilamortisations-Verträgen ist dies 100%-ige Amortisation nicht gegeben; dafür muss der Leasingnehmer i.d.R. für die noch nicht abgedeckten Kosten insoweit einstehen, als die Leasingfirma ihre Abdeckung nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht durch eine Weiterverwertung des Leasinggegenstandes, z.B. durch Wiedervermietung oder durch Verkauf, erzielen kann. Welcher Vertragstyp im Einzelfall vorzuziehen ist, muss situationsbezogen, d.h. auf den Leasingnehmer und Leasinggegenstand zugeschnitten, entschieden werden.

    Bei Vollamortisations-Verträgen decken die Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während einer unkündbaren Grundmietzeit zu entrichten hat, die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten der Leasingfirma für den Leasinggegenstand, die Zinsen, alle sonstigen Nebenkosten sowie dessen Gewinnspanne.

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